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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1. 1. 2009)
1. Termine Unsere Reisen haben keine festen Termine. Wir bemühen uns, um Ihrem Wunschtermin zu entsprechen.
2. Programme / Ausflüge Die Programme und Ausflüge sind Vorschläge. Inhalte sind nach Ihren Wünschen veränderbar.
3. Unterkünfte Entsprechend der Leistungsbeschreibungen wohnen Sie in einfachen Unterkünften bis zu sehr gut ausgestatteten Hotels. Sie erhalten vor der Buchung erforderlichen Informationen über Zielort und Unterkunft.
4. Verpflegung Die Verpflegung im Ausland erfolgt in landestypischer Kost. Zu den in den Leistungsausschreibungen aufgeführten Verpflegungsleistungen können weitere Wünsche (Vollpension, Lunchpaket, all inclusive etc.) zugebucht werden.
5. Eintrittsgelder Eintrittsgelder sind generell nicht im Reisepreis inbegriffen. Preise können bei Buchung beim Reiseveranstalter abgefragt werden.
6. Abschluss des Reise- und Betreuungsvertrages Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages mit Betreuung verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Der Anmeldende haftet uns dafür, dass alle Personen, die die Anmeldung umfasst, ihre Verpflichtungen aus dem Reisevertrag erfüllen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme erfolgt durch die Zusendung der Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 14 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindefrist die Annahme erklären.
7. Bezahlung Mit Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 10% fällig, max. 250,- € pro Person. Weitere 20% haben entsprechend dem Vermerk auf der Reisebestätigung 30 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Nach deren Eingang bei uns erhalten Sie die vollständigen Reiseunterlagen. Die restlichen 70% zahlen Sie erst bei Ankunft in der Dominikanischen Republik in Ihrer Ferienwohnung. Wöchentliche Zahlungen werden akzeptiert. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäss geleistet, ergibt sich hieraus für uns ein Leistungsverweigerungsrecht. Werden von uns vereinbarte Leistungen nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Reisende Anspruch auf entsprechende Rückvergütung, bzw. Preisnachlass. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren, sowie Kosten für Nebenleistungen, wie Telefongebühren usw., sind sofort fällig.
8. Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus den Leistungsbeschreibungen unseres Prospektes, sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung. Hotel-, Ort- und Landesprospekte, sowie sonstige nicht von uns verfassten Beschreibungen haben nur einen unverbindlichen Informationscharakter, für deren Inhalt keine Gewährleistung übernommen wird.
Wichtiger Hinweis: Falsche oder unvollständige Angaben zur Art der Behinderung und dem Verschweigen von Anfallsleiden, können dazu führen, dass Sie von einer Reise ausgeschlossen werden, diese vorzeitig abbrechen müssen oder ein zusätzlicher Mehraufwand in Rechnung gestellt wird. Deshalb sollten Sie bei Buchung ausführlich mitteilen, welche Zusatzeinrichtungen und Hilfen Sie benötigen. Das erspart Ihnen und uns Ärger und Kosten.
9. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von uns als Reisebegleiter wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so sind Sie berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass Sie für die Durchführung der Reise in veränderter Form zumutbar ist. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben eventuelle Ansprüche aus Minderung oder Wandlung unberührt. Wir sind verpflichtet, Sie von Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern dies möglich ist und die Änderungen oder Abweichungen nicht lediglich geringfügig sind. Bei Änderungen der Preise durch die Leistungsträger oder bei Devisen- schwankungen behalten wir uns eine nachträgliche Änderung des Reisepreises vor, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt mehr als 3 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis setzen. Sie haben dann das Recht, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten. Bei Änderung behördlich festgelegter oder genehmigter Beförderungstarife oder Steuern kann eine jederzeitige Anpassung auch bestätigter Preise erfolgen.
10. Rücktritt durch den Kunden Sie können jederzeit vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldetem Teilnehmer angemessene Entschädigung konkret berechnen, oder eine Entschädigung gemäss 651 i BGB laut folgender Aufstellung verlangen:
Vom Tag der Anmeldung bis 60 Tage vor Reiseantritt 10 % vom Reisepreis 60-30 Tage vor Reiseantritt 20% vom Reisepreis 29-7 Tage vor Reiseantritt 30% vom Reisepreis 6 Tage - Nichtanreise vor Reiseantritt 50% vom Reisepreis
Rücktritte bei Flugreisen gelten immer anhand der AGB’s der gebuchten Fluglinie.
Wenn Sie umbuchen, also den bestehenden Reisevertrag abändern wollen (z. B. Termin, Zielort, Unterkunft oder Beförderungsart) und wir damit einverstanden sind, müssen wir Ihnen die hieraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen.
11. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie weitere Reiseversicherungen Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung; sowie weiterer notwendiger Reiseversicherungen. Nähere Einzelheiten und die Unterlagen erhalten Sie von uns und den Fluggesellschaften
12. Ersatzpersonen Bis zu Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Falle wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € erhoben. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt, oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen. Hierbei sind auch die gesetzlichen Vorschriften in den jeweiligen Zielländern massgebend.
Bei Flugbuchung werden die Kosten einer Umbuchung von der entsprechenden Fluggesellschaft in Rechnung gestellt, die der Antragsteller zu bezahlen hat.
13. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
14. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt, Unwetter, Katastrophen, Seuchen, Erdbeben, Naturgewalten usw. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir die für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen Ihnen zur Last.
15. Haftung der Reisebegleitung Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in unseren Ausschreibungen 4. die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen(en).
16. Gewährleistung 16a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise für Abhilfe sorgen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund durchführen.
16b) Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichem Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel zum Zeitpunkt des Auftretens dem Leistungsträger anzuzeigen.
16c) Kündigung des Vertrages Leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklären, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsgemässen Erbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweissicherungsgründen Schriftform notwendig ist. Wird der Vertrag nicht aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistung für Sie von Interesse waren.
16d) Schadensersatz Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem erheblichen Mangel der Reise führt, können Sie Schadensersatz verlangen.
17. Beschränkung der Haftung 17.1. Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, ausgenommen sind Personenschäden.
17.1a) soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
17.1b) soweit wir für einen entstehenden Schaden ausschliesslich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
17.2. Die gleiche Beschränkung gilt für Reisen mit besonderen Risiken, wobei wir verpflichtet sind, solche Reisen sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.
17.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
17.4. Die Teilnahme an Programmen, die nicht Bestandteil der gebuchten Leistungen sind, geschieht immer auf eigene Gefahr.
17.5. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, etc.), und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
17.6. Sofern uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, so regelt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und Montreal..
18. Mitwirkungspflicht Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich den örtlichen Leistungsträgern zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein
19. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise müssen von Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise verjähren nach gesetzlich festgelegten Fristen nach Beendigung der Reise.
20. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es uns technisch möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernehmen wir nicht. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben die Verzögerung zu vertreten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollten Sie ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, können wir Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
21. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
22. Gerichtsstand Der Reisende kann den Reisebegleitservice nur an dessen Sitz verklagen.
23. Reisebegleitservice Sitz und Anschrift James Gampert, FlexCOM Caribe Sosúa (Dominikanische Republik) Telefon: +1 829 903 8680 Email: info@flexcom-ag.org
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